Herr Rechtsanwalt Oliver Stemann hat eine Ausbildung als Steuerfachangestellter absolviert und während des Studiums weiter in einer Steuerberatungskanzlei gearbeitet.
Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat Herrn Rechtsanwalt Oliver Stemann aufgrund seiner Spezialisierung und Qualifikation im Steuerrecht die Berechtigung zuerkannt, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht zu führen.
Im Steuerrecht ist Herr Rechtsanwalt Oliver Stemann im Bereich des Steuerstrafrechts sowie der Begleitung von Betriebsprüfungen und der Führung von Rechtsbehelfsverfahren (Einsprüche, Aussetzung der Vollziehung etc.) tätig. In Einzelfällen sind wir auch im Rahmen der Veranlagung tätig, insbesondere im Bereich der Erstellung von Einkommensteuererklärungen und Erbschaftssteuererklärungen und Schenkungssteuererklärungen.
Aufgrund der Verknüpfung zwischen dem Steuerrecht und dem Familienrecht und dem Arbeitsrecht ist Herr Rechtsanwalt Oliver Stemann in der Lage, themenübergreifend die Mandanten auch über die steuerlichen Auswirkungen in den Bereichen des Familienrechts und des Arbeitsrechts umfassend beraten zu können.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit im Steuerrecht stellt die Beratung & Vertretung im Rahmen einer Krise / Insolvenz eines Unternehmens dar.