Im Erbrecht ist Herr Rechtsanwalt Oliver Stemann insbesondere gestaltend, aber auch gerichtlich tätig.
Die Tätigkeit im Erbrecht umfasst hier die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vermächtnisanordnungen. Nötigenfalls werden diese Ansprüche auch gerichtlich durchgesetzt, bzw. vor einer unberechtigten Inanspruchnahme geschützt.
Aufgrund der Spezialisierung im Steuerrecht ist Herr Rechtsanwalt Oliver Stemann im Erbrecht in der Lage, auch steuergestaltend zu beraten und darüber hinaus notwendige Erbschaftssteuererklärungen oder Schenkungssteuererklärungen zu erstellen und im Rahmen der Veranlagung auch notwendige Rechtsbehelfsverfahren oder finanzgerichtliche Prozesse zu führen.