Herr Rechtsanwalt Stemann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und die Vertretung bei einer Kündigung und die Führung der Kündigungsschutzklage stellt einen Schwerpunkt der Tätigkeit als Anwalt im Arbeitsrecht dar.
Wenn Sie also eine Kündigung bekommen haben und einen Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht brauchen, weil Sie Kündigungsschutzklage erheben müssen, so vertritt Herr Rechtsanwalt Stemann Sie bei der Führung der Kündigungsschutzklage.
Auch wenn eine Kündigung droht, berät Herr Rechtsanwalt Stemann Sie gerne umfänglich. Egal ob als
Hier geraten Sie zu unserer speziellen Seite für Kündigungsschutzklagen und alle Fragen rund um das Arbeitsrecht: abfindungskoenig.de
Bei einer Kündigung ist im Arbeitsrecht Eile geboten. Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung die Kündigungsschutzklage durch den Rechtsanwalt erheben. Bitte weisen Sie unser Sekretariat bei der Vereinbarung eines Termins darauf hin, dass Sie eine Kündigung im Arbeitsrecht erhalten haben. Sie erhalten dann bevorzugt einen Termin.
Nach Ablauf von drei Wochen gilt die Kündigung im Arbeitsrecht als wirksam und der Rechtsanwalt kann auch mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung nichts mehr erreichen. Ausnahmen gibt es nur, wenn Sie unverschuldet an der Erhebung der Klage gehindert wurden, beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub.
Bei all diesen Themen ist Herr Rechtsanwalt Stemann für Sie der richtige Ansprechpartner für die vorgerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung.
Wenn es also um Lohnstreitigkeiten, eine Abmahnung, eine Versetzung oder ein befristetes Arbeitsverhältnis geht, ist Herr Rechtsanwalt Stemann für Sie ebenfalls der richtige Ansprechpartner für die vorgerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung. Ebenso beim Zeugnisstreit. Auch der Bereich der betrieblichen Altersvorsorge ist im Arbeitsrecht ein wichtiger Punkt, welcher hier bearbeitet wird. Ebenso berät Sie Herr Rechtsanwalt Stemann, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird. Unterschreiben Sie diesen nie, ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt genommen zu haben.
Wenn es also um Lohnstreitigkeiten, eine Abmahnung, eine Versetzung oder ein befristetes Arbeitsverhältnis geht, ist Herr Rechtsanwalt Stemann für Sie ebenfalls der richtige Ansprechpartner für die vorgerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung. Ebenso beim Zeugnisstreit. Auch der Bereich der betrieblichen Altersvorsorge ist im Arbeitsrecht ein wichtiger Punkt, welcher hier bearbeitet wird. Ebenso berät Sie Herr Rechtsanwalt Stemann, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird. Unterschreiben Sie diesen nie, ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt genommen zu haben.
Herr Rechtsanwalt Stemann ist neben dem Individualarbeitsrecht und dort der Vertretung sowohl der Arbeitnehmerseite als auch der Arbeitgeberseite im Kollektivarbeitsrecht tätig.
Wenn Sie also als Betriebsrat oder im Rahmen der Mitarbeitervertretung oder Interessenvertretung Probleme haben, so können Sie sich auch jederzeit an Herrn Rechtsanwalt Stemann im Arbeitsrecht wenden. Die Verhandlungen über einen Interessenausgleich und die Vertretung von Betriebsräten sind hier ebenfalls möglich.
Auch die Vertretung der Arbeitgeberseite im Konflikt mit Gewerkschaften zu kollektivrechtlichen Arbeitsfragen unterfällt dem Tätigkeitsfeld von Herrn Rechtsanwalt Stemann im Arbeitsrecht.
Ebenso vertritt Herr
Rechtsanwalt Stemann im Bereich der Massenentlassungen und der Sozialpläne.
In der heutigen Zeit ist auch das Thema Kurzarbeitergeld und Arbeitsrecht ein Thema, welches immer mehr Bedeutung erlangt. Herr Rechtsanwalt Stemann hat hierzu bereits im vergangenen Jahr aufgrund einer Telefonaktion einer lokalen Zeitung umfangreich beraten und vertritt sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer im Bereich aller Fragen zum Kurzarbeitergeld.
Dauerhaft wird im Arbeitsrecht ein Landesbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen sowie ein mittelständisches Modeunternehmen aus Bayern mit einem Umsatzvolumen von 250 Millionen € im Jahr vertreten, dort hat Herr Rechtsanwalt Stemann zuletzt die Einführung von Kurzarbeit und die Begleitung einer Massenentlassung umgesetzt. Auch diverse größere Reinigungsbetriebe und Pflegedienstleister werden arbeitsrechtlich regelmäßig von Herrn Rechtsanwalt Stemann insbesondere im Bereich der Kündigung und Kündigungsschutzklage vertreten.
Im Arbeitsrecht ist Herr Rechtsanwalt Stemann bundesweit tätig.