Die Kosten des Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG). Soweit bei unseren Mandanten Bedürftigkeit vorliegt, rechnen wir nach den dafür geltenden Vorschriften der Beratungshilfe und der Prozesskosten- / Verfahrenskostenhilfe ab. Die Voraussetzungen erläutert Herr Rechtsanwalt Oliver Stemann im persönlichen Erstberatungsgespräch.
Bei besonders umfangreichen Angelegenheiten kann auch eine den Interessen beider Seiten dienende Gebührenvereinbarung mit einem individuellen Stundensatz vereinbart werden, auch hierüber berät Herr Rechtsanwalt Oliver Stemann Mandanten nötigenfalls in einem Erstberatungsgespräch.